Garantiebestimmungen

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Der Kunde wird gebeten, die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Unversehrtheit und offensichtliche Mängel zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkung auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
  3. Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
  4. Die Gewährleistungsfrist gilt ein Leben lang. Nach Ablieferung der Ware hat der Kunde 30 Tage, um kostenfrei einen Ersatz für mangelhafte Ware zu erhalten. Nach den genannten 30 Tagen verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro.
  5. Verweigert der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus anderen Gründen als wegen eines wesentlichen Mangels, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer sich hierzu bereit erklärt hat, so trifft den Kunden die Annahmeverweigerung. Bei unwesentlichen Mängeln kann die Annahme der Lieferung nicht verweigert werden.
  6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, gegen die Vertragsgrundlage modifizierte Systemkomponenten, die Verwendung unsachgemäßer organisatorischer Mittel, die Verwendung in einer Hard- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzzertifikat genannten Anforderungen entspricht, ungewöhnliche Verwendung, Betriebsbedingungen oder Eingriffe in das System, die Kunden oder Dritten zuzurechnen sind, zurückzuführen sind.
  7. Ist eine Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung). Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Verlangen des Verkäufers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückzusenden.

Rechteeinräumung in einem Softwareliefervertrag

Ziffer 4.8 gilt ausschließlich für Verträge über den Kauf von Software gemäß Ziffer 2.2. Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und unbeschränktes Nutzungsrecht an der Ware im vertraglich eingeräumten Umfang.

Die Waren können nur von einer maximalen Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden gekauften Ware entspricht. Die erlaubte Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher und die bestimmungsgemäße Nutzung durch den Kunden.

Der Kunde hat in keinem Fall das Recht, die gekaufte Ware zu vermieten, zu unterlizenzieren, öffentlich zu vervielfältigen oder kabelgebunden oder drahtlos zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat das Recht, bei Bedarf eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, um deren künftige Nutzung sicherzustellen.